Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkstheater Rostock GmbH
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher:innen von Veranstaltungen und der Volkstheater Rostock GmbH. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
2. Spielpläne, Anfangszeiten, Spielplanänderungen, Öffnungszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Volkstheater Rostock GmbH ersichtlich. Spielplan- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Open Air-Veranstaltungen werden im notwendigen Fall grundsätzlich erst am Veranstaltungsabend und am Veranstaltungsort abgesagt. Die Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nur, wenn die Veranstaltung infolge schlechten Wetters am Abend der Aufführung vor Vorstellungsbeginn oder nach weniger als der Hälfte der Vorstellung abgebrochen wird.
4. Kartenverkauf
Die Volkstheater Rostock GmbH veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Veranstaltungsstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachträglich zu entrichten. Eintrittskarten des Volkstheaters Rostock gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Genehmigung der Volkstheater Rostock GmbH zulässig. Die Volkstheater Rostock GmbH haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Anbieter. Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Eventuell vorhandene Restguthaben können nicht in bar ausgezahlt werden, bleiben aber als neuer Gutschein erhalten. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung oder eine Zusammenfassung mehrerer Gutscheine ist leider nicht möglich. Einlösbar sind unsere Gutscheine an der Vorverkaufs- und an den Abendkassen des Volkstheaters Rostock. Vorbestellungen werden persönlich, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers können Eintrittskarten zugesandt werden. Die Versandgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Die Tickets/ Gutscheine sind am nächsten Werktag (außer Montag) nach der Buchung für den Versand bereit. In Ausnahmefällen kann es durch unseren Versanddienstleister zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen. Sofern die für Gruppen bestellten Karten nicht bis 5 Tage vor der Vorstellung abgeholt werden oder die Bestellung nicht bis dahin schriftlich storniert wurde, wird der Betrag in Rechnung gestellt. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein:e Besucher:in unberechtigterweise den Platz, kann die Volkstheater Rostock GmbH den Differenzbetrag erheben oder die/den Besucher:in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen. Die Karten sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Der Online-Kartenkauf ist für Inhaber:innen von Kreditkarten (Visa, Mastercard) über den Webshop des Volkstheaters Rostocks unter www.volkstheater-rostock.de möglich. Für Abholung, Selbstdruck und Versand von Eintrittskarten werden unterschiedliche Gebühren erhoben, die im Verlauf des Buchungsvorgangs ausgewiesen werden. Bezahlte Karten liegen bis zum Beginn der Veranstaltung an der Kasse zur Abholung bereit. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt die/der Besteller:in. Per Selbstdruck (Ticketdirect / print@home) erworbene Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet. Alle Tickets werden am Einlass gescannt.
5. Kartenrückgabe
Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird eine andere Vorstellung als
auf dem Monatsplan angekündigt, kein Werk oder weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt, werden Eintrittskarten aus dem Freiverkauf bis maximal 3 Kalenderjahre nach dem Vorstellungstermin zurückgenommen oder umgetauscht. Danach endet die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB §195 und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist der Tausch bereits erworbener Eintrittskarten vor dem gebuchten Vorstellungstermin möglich. Die Tauschgebühr beträgt 4,00 Euro je Eintrittskarte. Die Gebühr wird für das Stornieren der bereits erworbenen Karte und den Ausdruck der neuen Karte bzw. des Gutscheins erhoben. Beide Vorgänge sind im System gebührenpflichtig. Karten, die an externen Vorverkaufsstellen gekauft wurden, können bei Vorstellungsausfall an diesen externen Vorverkaufsstellen zurückgegeben oder umgetauscht werden, so es in deren Geschäftsbedingungen vorgesehen ist. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Volkstheater Rostock GmbH sind die Ansprüche direkt gegenüber dem externen Veranstalter geltend zu machen. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Sonderveranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte gegen Gebühr von 4 Euro ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat.
7. ÖPNV
Die Eintrittskarten sind am Vorstellungstag als Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr nutzbar. Die Fahrberechtigung gilt ab 3 Stunden vor und bis 5 Stunden nach Vorstellungsbeginn, für Abendvorstellungen (18 Uhr und später) ab 3 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis 3 Uhr des Folgetages im Bereich Rostock.
8. Einlass
Die Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Für den Einlass in den Zuschauerraum benötigt jede:r Besucher:in eine gültige Eintrittskarte, die beim Betreten vorzuzeigen ist und durch das Einlasspersonal entwertet wird. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher:innen nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Abendpersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann. Verspätete Theaterbesucher:innen wenden sich bitte an das Foyerpersonal.
Das Große Haus verfügt über behindertengerechte Zugänge. Es ist erforderlich, vor dem Kauf der Tickets in der Vorverkaufskasse auf Ihren Besuch als Rollstuhlfahrer:in hinzuweisen. Rollstuhlplätze können auf Wunsch eingerichtet werden. Wir verfügen ebenso über behindertengerechte Toiletten. Im Großen Haus ist eine Schwerhörigenanlage vorhanden. Bitte wenden Sie sich zum Empfang der Geräte an das Foyerpersonal.
9. Garderobe
Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Die Mitnahme von störenden Gegenständen (Schirme, Rucksäcke, Taschen usw.) in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Haftung für Garderobenstücke erstreckt sich nur auf den Zeitwert. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und andere Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie bzw. er die:der berechtigte Empfänger:in ist. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich vor Verlassen der Garderobenanlage zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist die:der Besucher:in zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.
11. Hausrecht
Besucher:innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH untersagt. Speisen und Getränke können nicht mit in den Veranstaltungs- oder Ausstellungsraum genommen werden. Den Anweisungen des Personals der Spiel- und Ausstellungsstätten ist Folge zu leisten.
12. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen sind den Besucher:innen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und die:der Besucher:in aus den Spielstätten verwiesen werden. Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die:der Besitzer:in einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
13. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein:e Besucher:in in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH erleidet, haftet die Volkstheater Rostock GmbH, ihre Vertreter:innen und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
Die Nutzung der Parkflächen am Werftdreieck für Besucher:innen und Lieferant:innen der Halle 207 während der Sommerspielzeit ist eine Sponsoringleistung der WIRO mbH. Für Schäden jeglicher Art, die aus der Nutzung der Parkflächen entstehen, übernimmt der Sponsor, die WIRO mbH, keine Haftung und Verantwortung.
14. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der Volkstheater Rostock GmbH finden Sie hier.
15. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
16. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort.
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher:innen von Veranstaltungen und der Volkstheater Rostock GmbH. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
2. Spielpläne, Anfangszeiten, Spielplanänderungen, Öffnungszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Volkstheater Rostock GmbH ersichtlich. Spielplan- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Open Air-Veranstaltungen werden im notwendigen Fall grundsätzlich erst am Veranstaltungsabend und am Veranstaltungsort abgesagt. Die Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nur, wenn die Veranstaltung infolge schlechten Wetters am Abend der Aufführung vor Vorstellungsbeginn oder nach weniger als der Hälfte der Vorstellung abgebrochen wird.
4. Kartenverkauf
Die Volkstheater Rostock GmbH veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Veranstaltungsstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachträglich zu entrichten. Eintrittskarten des Volkstheaters Rostock gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Genehmigung der Volkstheater Rostock GmbH zulässig. Die Volkstheater Rostock GmbH haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Anbieter. Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Eventuell vorhandene Restguthaben können nicht in bar ausgezahlt werden, bleiben aber als neuer Gutschein erhalten. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung oder eine Zusammenfassung mehrerer Gutscheine ist leider nicht möglich. Einlösbar sind unsere Gutscheine an der Vorverkaufs- und an den Abendkassen des Volkstheaters Rostock. Vorbestellungen werden persönlich, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers können Eintrittskarten zugesandt werden. Die Versandgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Die Tickets/ Gutscheine sind am nächsten Werktag (außer Montag) nach der Buchung für den Versand bereit. In Ausnahmefällen kann es durch unseren Versanddienstleister zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen. Sofern die für Gruppen bestellten Karten nicht bis 5 Tage vor der Vorstellung abgeholt werden oder die Bestellung nicht bis dahin schriftlich storniert wurde, wird der Betrag in Rechnung gestellt. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein:e Besucher:in unberechtigterweise den Platz, kann die Volkstheater Rostock GmbH den Differenzbetrag erheben oder die/den Besucher:in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen. Die Karten sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Der Online-Kartenkauf ist für Inhaber:innen von Kreditkarten (Visa, Mastercard) über den Webshop des Volkstheaters Rostocks unter www.volkstheater-rostock.de möglich. Für Abholung, Selbstdruck und Versand von Eintrittskarten werden unterschiedliche Gebühren erhoben, die im Verlauf des Buchungsvorgangs ausgewiesen werden. Bezahlte Karten liegen bis zum Beginn der Veranstaltung an der Kasse zur Abholung bereit. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt die/der Besteller:in. Per Selbstdruck (Ticketdirect / print@home) erworbene Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet. Alle Tickets werden am Einlass gescannt.
5. Kartenrückgabe
Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird eine andere Vorstellung als
auf dem Monatsplan angekündigt, kein Werk oder weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt, werden Eintrittskarten aus dem Freiverkauf bis maximal 3 Kalenderjahre nach dem Vorstellungstermin zurückgenommen oder umgetauscht. Danach endet die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB §195 und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist der Tausch bereits erworbener Eintrittskarten vor dem gebuchten Vorstellungstermin möglich. Die Tauschgebühr beträgt 4,00 Euro je Eintrittskarte. Die Gebühr wird für das Stornieren der bereits erworbenen Karte und den Ausdruck der neuen Karte bzw. des Gutscheins erhoben. Beide Vorgänge sind im System gebührenpflichtig. Karten, die an externen Vorverkaufsstellen gekauft wurden, können bei Vorstellungsausfall an diesen externen Vorverkaufsstellen zurückgegeben oder umgetauscht werden, so es in deren Geschäftsbedingungen vorgesehen ist. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Volkstheater Rostock GmbH sind die Ansprüche direkt gegenüber dem externen Veranstalter geltend zu machen. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Sonderveranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte gegen Gebühr von 4 Euro ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat.
7. ÖPNV
Die Eintrittskarten sind am Vorstellungstag als Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr nutzbar. Die Fahrberechtigung gilt ab 3 Stunden vor und bis 5 Stunden nach Vorstellungsbeginn, für Abendvorstellungen (18 Uhr und später) ab 3 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis 3 Uhr des Folgetages im Bereich Rostock.
8. Einlass
Die Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Für den Einlass in den Zuschauerraum benötigt jede:r Besucher:in eine gültige Eintrittskarte, die beim Betreten vorzuzeigen ist und durch das Einlasspersonal entwertet wird. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher:innen nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Abendpersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann. Verspätete Theaterbesucher:innen wenden sich bitte an das Foyerpersonal.
Das Große Haus verfügt über behindertengerechte Zugänge. Es ist erforderlich, vor dem Kauf der Tickets in der Vorverkaufskasse auf Ihren Besuch als Rollstuhlfahrer:in hinzuweisen. Rollstuhlplätze können auf Wunsch eingerichtet werden. Wir verfügen ebenso über behindertengerechte Toiletten. Im Großen Haus ist eine Schwerhörigenanlage vorhanden. Bitte wenden Sie sich zum Empfang der Geräte an das Foyerpersonal.
9. Garderobe
Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Die Mitnahme von störenden Gegenständen (Schirme, Rucksäcke, Taschen usw.) in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Haftung für Garderobenstücke erstreckt sich nur auf den Zeitwert. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und andere Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie bzw. er die:der berechtigte Empfänger:in ist. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich vor Verlassen der Garderobenanlage zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist die:der Besucher:in zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.
11. Hausrecht
Besucher:innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH untersagt. Speisen und Getränke können nicht mit in den Veranstaltungs- oder Ausstellungsraum genommen werden. Den Anweisungen des Personals der Spiel- und Ausstellungsstätten ist Folge zu leisten.
12. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen sind den Besucher:innen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und die:der Besucher:in aus den Spielstätten verwiesen werden. Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die:der Besitzer:in einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
13. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein:e Besucher:in in den Spielstätten der Volkstheater Rostock GmbH erleidet, haftet die Volkstheater Rostock GmbH, ihre Vertreter:innen und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
Die Nutzung der Parkflächen am Werftdreieck für Besucher:innen und Lieferant:innen der Halle 207 während der Sommerspielzeit ist eine Sponsoringleistung der WIRO mbH. Für Schäden jeglicher Art, die aus der Nutzung der Parkflächen entstehen, übernimmt der Sponsor, die WIRO mbH, keine Haftung und Verantwortung.
14. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der Volkstheater Rostock GmbH finden Sie hier.
15. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
16. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort.